Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für die Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Danach muss ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Antragsbewilligung übernimmt die Krankenkasse die Kosten der notwendigen psychotherapeutischen Behandlung.
Private Krankenkassen
Bei den privaten Krankenkassen ist die Kostenerstattung vom jeweiligen Versicherungstarif abhängig. Die Kosten für die probatorischen Sitzungen werden in der Regel erstattet, danach muss ein Antrag auf Bewilligung und Kostenübernahme bei der Versicherung oder Beihilfestelle gestellt werden.